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LG Berlin, 07.04.1971 - (500) 1 Ks 2/69 (10/69) |
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LG Berlin, Entscheidung vom 07. April 1971 - (500) 1 Ks 2/69 (10/69) (https://dejure.org/1971,15397)
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Volltextveröffentlichung
- junsv.nl
Mitwirkung bei der Deportation der Berliner Juden nach Riga, Trawniki, Reval und ins KL Auschwitz als stellv. Leiter der Stapoleitstelle Berlin bzw. als mit der Fahndung nach versteckt lebenden Juden beauftragter Mitarbeiter des Judenreferats
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- BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67
1. Auschwitz-Prozess
Auszug aus LG Berlin, 07.04.1971 - 1 Ks 2/69
Die Tatsache, dass der Angeklagte als leitender Verwaltungsbeamter und Vertreter des Chefs (vgl. oben S.42 ) ganz allgemein mitgeholfen hat, die Organisation der Stapoleitstelle Berlin als solche aufrecht zu erhalten und diese Behörde "funktionieren" zu lassen, kann nach der Überzeugung des Gerichts nicht als objektive Beihilfehandlung an der Ermordung der deportierten jüdischen Bürger Berlins angesehen werden, denn hier handelt es sich nicht um ein konkretes Fördern der Haupttat, ein Begriffsmerkmal, das mit Recht vom BGH gefordert wird (vgl. Urteil vom 20.2.1969 , NJW 69, 2056).